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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

AGB Geltungsbereich

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Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietver­einbarungen, die die Beförderungs-leistungen und

vereinbarte Nebenleistungen der Wedding Wong GbR Andreas Mayerhofer & Stefan Aumer (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Mieter (nachfolgend Auftraggeber) beinhalten.

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1. Zustandekommen eines Vertrages

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Ein Auftrag kommt erst nach vollständiger Einigung und der verbindlichen Bestellung schriftlich oder über das Buchungsformular der Website durch den Auftraggeber und der schriftlichen Auftrags­bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist die geforderte Anzahlung innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Zeitnah zum Reservierungstermin wird der Restbetrag per Rechnung an den Auftraggeber zur Überweisung des Beförderungsentgeltes und der gebuchten Neben­leistungen gesandt (abzüglich der geleisteten Anzhlung). Bei der Überweisungen ist sicherzustellen, dass der fällige Rechnungsbetrag mindesten fünf Bankarbeitstage vor Fahrtantritt erfolgt ist. Bei verspäteten Zahlungseingängen können wir die Verfügbarkeit des Fahrzeuges nicht mehr gewähren. Eine Verlängerung der Mietdauer ist möglich, sofern die Verfügbarkeit des Fahrzeuges gegeben ist. Diese muss Vor-Ort an den Chauffeur beglichen werden. Bei einer längeren Mietzeit >8 Stunden oder Mietzeiten über mehrere Tage sind entstehende Übernachtungskosten und Spesen nach vorheriger Absprache zu übernehmen. Einzelheiten sind im Vorwege schriftlich im Mietvertrag festzulegen.

 

2. Beförderung und Verhalten im Fahrzeug

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Die eingesetzten Fahrzeuge sind für die entgeltliche Personenbeförderung beziehungsweise die Vermietung zugelassen und besitzen alle rechtlichen Grundlagen zur Personenbeförderung und Vermietung. Die Wedding Wong GbR ist berechtigt, Fahrten abzu­lehnen, eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die Fahrzeuge werden zu Selbstfahrzwecken (ohne Chauffeur) oder incl. Chauffeurdienst vermietet. Die Fahrgäste müssen sich auf Nachfrage ausweisen können. Die gesetzlich vorge­schriebene Anzahl der zu befördernden Personen ist nicht zu überschreiten. Der Chauffeur ist berechtigt aus Platz- und Sicherheitsgründen die Personenzahl weiter zu begrenzen. Den Fahrgästen ist es untersagt, während der Fahrt die Türen zu öffnen, Gegenstände aus dem Fenster zu werfen oder sich in einer anderen Art ordnungswidrig zu verhalten. Die Ausstattung der Fahrzeuge ist pfleglich zu behan­deln. Das Mitführen von Tieren jeglicher Art ist nicht gestattet. Der Auftragnehmer unter­weist die Fahrgäste zur gesetzlichen Anschnall­pflicht, zugleich verpflichtet sich der Auftraggeber, dass die gesetzliche Anschnallpflicht der Fahrgäste während der gesamten Mietzeit eingehalten wird. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Beförderung vor und während einer Fahrt abzulehnen bzw. abzubrechen, wenn beispielsweise durch die Witterung oder auftretende Mängel am Fahrzeug eine sichere Personenbeförderung nicht mehr gewährleistet ist. Die Kosten für den Weitertrans­port mit geeigneten Verkehrsmitteln übernimmt der Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat bei solchen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung. Tritt der Auftragnehmer die Fahrt nicht an bzw. ist eine Vermietung witterungsbedingt  oder wegen eines technischen Defektes am Fahrzeug eine Fahrt unmöglich, wird dem Auftraggeber, der ggf. bereits entrichtete Mietpreis zurückerstattet. Bei Gestellung eines adäquaten Ersatzfahrzeuges besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zur Personenbeför­derung zu halten. Bei einer Vermietung als Selbstfahrer sind die Hinweise der Einweisung bei Fahrzeugübergabe streng zu beachten. Stellen die Fahrgäste eine Gefähr­dung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit der Betriebsordnung dar, Ist der Auftrag­nehmer berechtigt, Personen von der Beförderung/Vermietung auszuschließen, dies gilt auch während der Beför­derung. Stark alkoholisierte Personen können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Ein Recht auf Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den Fahrzeugen ist absolutes Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten). Zuwider­handlungen führen zu einer Reinigungs- und Entschädigungspauschale von 150,-€. Der Verzehr von Speisen jeglicher Art ist lm Fahrzeug untersagt, dies gilt auch für Süßwaren, Kekse, Chips usw.

 

3. Verzögerungen und Fahrgeschwindigkeiten

 

Unsere Fahrzeuge werden zur Sicherheit der Fahrgäste auf eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und mit Blumenschmuck generell auf max. 60km/h beschränkt. Die Fahrt mit Blumenschmuck auf Autobahnen ist ausgeschlossen. Bei der Mietdauer des Fahrzeuges sind diese Geschwindigkeiten mit einzukalkulieren. Ebenso sind Wartezeiten (z.B. Ein ­und Aussteigen, Abholung der Fahrgäste von verschiedenen Zustiegspunkten, Trauungs­zeremonien. Fototermine usw.) mit einzurechnen. Mehrkosten durch Verzögerungen, die durch den Auftraggeber oder den Fahrgästen hervorgerufen werden, berechtigen den Auftragnehmer zur Nachforderung der entstandenen Mehrkosten. Berechnet wird hierzu jede angefangene Stunde nach dem gültigen Preisblatt. Der Chauffeur hat seine Fahrgäste darauf hinzuweisen, sobald dies für Ihn ersichtlich wird. Bei einer Selbstfahrervermietung führt die verspätete Rückgabe des Fahrzeuges ebenso zu einer Nachforderung der entstandenen Mehrkosten.

 

4. Preise

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Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise des Auftragnehmers. Eine Buchung kann max. 12 Monate vor dem Buchungstermin erfolgen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Auftrag­nehmers. Bei einer Chauffeurvermietung ist die Fahrt von insgesamt 130 KM inclusive. Dies beinhaltet alle gefahrenen Kilometer ab dem Betriebssitz in Herrngiersdorf, über die verschiedenen Locations bis zur Rückkehr am Betriebssitz. Zusätzlich gefahrene Kilometer werden mit 0,50 €/KM in Rechnung gestellt. Im Fahrpreis ent­halten sind der Chauffeurlohn, gefahrene Kilometer, sowie Treibstoff. Sonderleistungen wie Eintritte, Mautgebühren, Parkgebühren, Fähr­gebühren u.ä. sind im Mietpreis nicht enthalten und sind vom Auftraggeber sofort zu übernehmen.

Extras wie Roter Teppich, Autodekoration und Getränke entnehmen Sie der gültigen Preisliste Im Reservierungsbogen bzw. dem individuellen Angebot. Nutzen Auftraggeber verein­barte Leistungen nicht, obwohl diese bei der Auftragsbestätigung bestimmt worden sind, ist der Auftraggeber nicht gerechtfertigt eine Preis· Minderung zu verlangen.

Bei einer Selbstfahrervermietung wird das Fahrzeug vollgetankt übergeben und muss auch so zurückgeführt werden.

Nach Vereinbarung kann das Fahrzeug auch zum Wunschort transportiert werden. Der Preis hierfür muss separat vereinbart werden.

 

5. Vertragsstornierung

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Stornierungen jeglicher Art werden nur in Schriftform wirksam. Auftraggeber und Auftragnehmer können Jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Mietvertrag zurücktreten. Stornierungen durch den Auftraggeber: bis zu 12 Wochen vor dem gebuchten Termin: keine Stornogebühren, bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Termin: die geleistete Anzahlung, bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Termin: 50 % des Mietpreises, danach sind 100 %, des Buchungspreises als Stornokosten zu tragen. Bei Stornierungen durch den Auftragnehmer: es werden maximal bereits gezahlte Beträge zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder etwaige andere Ansprüche bestehen nicht. In begründeten Ausnahmefällen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag von Partnerfirmen durchführen zu lassen. Bei Nichtan­tritt der gebuchten Fahrt am Tag des Auftrages wird der volle Mietpreis in Rechnung gestellt. Stornierungen, die bereits Kosten bei Zulieferer verursacht haben (z.B. Blumenschmuck) werden in voller Höhe dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Vertrags-Stornierungen sind schriftlich zu richten an:

Wedding Wong GbR Andreas Mayerhofer & Stefan Aumer, Lerchenweg 12, 84097 Herrngiersdorf

 

6. Haftung des Auftraggebers

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Für alle vorsätzlich, mutwillig und/oder grob fahr­lässig herbeigeführten Schäden in und an unseren Fahrzeugen haftet in vollen Umfang der Verursacher bzw. Auftraggeber! Zusätzlich zu den Reparaturkosten hat der Verursacher den entstehenden Nutzungsausfall der Fahrzeuge in voller Höhe zu erstatten. Mit den Fahrzeugen und dessen Ausstat­tung ist pfleglich und sorgfältig umzugehen. Bei Bedarf kann der Chauffeur vor Fahrt-Antritt eine Reinigungspauschale in Höhe von 100,-€ als Kaution verlangen, die bei Nichtnutzung am Ende der Fahrt sofort an den Auftraggeber zurückbezahlt wird. Blumenschmuck: Blumen, Girlanden usw. dürfen nur mit Saugnäpfen am Fahrzeug angebracht werden. Für Schäden am Fahrzeug, die durch andere Befesti­gungsarten, z.B. herausstehende Blumendrähte o.ä. entstehen, haftet der Auftraggeber in voller Schadenshöhe. Interieur und lnventarschäden:

Schäden, die durch mutwillige oder grob fahrlässige Nutzung an Fahrzeug und Innenausstattung herbeigeführt worden sind, sind in vollem Umfang vom Auftraggeber zu tragen. Bei Verunreinigungen durch z.B. Erbrechen, Körper­flüssigkeiten oder Fäkalien werden pauschale Reinigungskosten in Höhe von 750,- € in Rechnung gestellt. Karosserie- und Lackschaden: Schäden, die durch das Anlehnen mit kratzenden Gegenständen (Gürtel, Ringe usw.), durch Berühren mit anderen Gegenständen, durch Personen, die sich auf das Fahrzeug stellen oder setzen, sowie das Anlehnen von schweren Gegenständen oder Körperteilen entstehen, haftet der Auftraggeber uneingeschränkt. Reinigungsarbeiten: Entstandene Innen- und/oder Außenreinigungsarbeiten, die durch den Auftrag­geber und dessen Fahrgäste zurückzuführen sind (z.B. Konfetti, Glitzer oder ähnliches) werden sofort mit bis zu 150,- € in Rechnung gestellt.

 

7. Haftung des Auftragnehmers

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Eine Haftung für den Ausfall des Fahrzeuges durch technischen oder physischen Defekt, Unwetter wie Hochwasser, Schneeverwehungen, Orkan usw. beschränkt sich lediglich auf die Erstattung des bezahlten Fahrpreises. Der Auftragnehmer kann des Weiteren nicht haftbar für folgende Ereignisse gemacht werden: - Organisation eines Ersatzfahrzeuges, - Kostenübernahme für Ersatzfahrzeuge, - Schadensersatz für entgangene Fahrten oder „Fahrfreuden", - Schadensersatz für nicht mehr zu verwendeten Fahrzeugschmuck. Für Schäden, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit - insbesondere des Chauffeurs- zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese im Zusammenhang mit dem Personentransport stehen. Die Haftung für Sachschäden sind auf 500,- € je Ereignis und geschädigter Person begrenzt. Hartung für liegengebliebene Gegenstände: Für vergessene Kleidung, Taschen, Handys usw. übernehmen wir keine Haftung. Fundstücke werden bei uns aufbe­wahrt und können nach terminlicher Vereinbarung abgeholt werden. Wir bitten um Verständnis, das wir die Fundstücke nicht versenden.

 

8. Allgemein

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Vereinzelt werden Fotos und Videoaufnahmen vor, während oder nach der Fahrt gemacht. Die Kunden erklären sich mit einer Veröffentlichung auf unserer Website sowie Facebook, Instagram und Pinterest einverstanden. Diese Aufnahmen stehen allen Kunden zum Download zur Verfügung. Der/die Kunden gestatten der Wedding Wong GbR alle Urheber ­und Lizenzberechtigungen für eigene Werbezwecke. Ein Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden. Selbstverständlich gewähren wir Diskretion auf Wunsch des Auftraggebers in vollem Umfang! Siehe hierzu die DSGVO der Wedding Wong GbR.

 

9. Versicherungsschutz

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Auf Wunsch legt der Chauffeur gerne die erforder­lichen Dokumente wie Führerschein, Personen­beförderungsschein, Genehmigungsurkunde und Versicherungsnachweis vor. Für Fahrgäste und Fahrzeug bestehen alle für ein konzessioniertes Mietwagenunternehmen zur Personenbeförderung sowie Fahrzeugvermietung erforderlichen Versicherungen nach den geltenden Vorschriften und Deckungssummen.

 

10. Gutscheine

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Gutscheine sind nach Ausstellung nach Möglichkeit innerhalb von 18 Monaten einzulösen. Eine Barauszahlung des Gutscheines bzw. Restbetrag ist nicht möglich.

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11. Gerichtsstand

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Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Gerichtsstand in Kelheim einverstanden.

 

12. Teilunwirksamkeit

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Falls ein oder mehrere vorstehende Punkte unwirksam sein sollten, so bleiben die übrigen Punkte vollinhaltlich unberührt.

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